Dr. Sonja Schwaneberg

KONTAKT

Persönlich und direkt erreichbar.

Klare Ansprechpartner und verlässliche Kommunikation sind uns wichtig.

Betreute, Angehörige, Gerichte, Behörden und Einrichtungen erreichen uns direkt per Telefon, E-Mail oder Post. Für den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Behörden nutzen wir eBO.

Illustration: Telefonhörer, Notizbuch und Briefumschlag

So erreichen Sie uns

Sie erreichen uns direkt per Telefon, E-Mail, Fax und eBO.

Post: Kanzlei für BetreuungenDr. Sonja Schwaneberg GmbHPostfach 60 03 3614403 Potsdam

Häufige Fragen zum Kontakt

Kann ich eine bestimmte Person als Betreuer:in vorschlagen?

Ja. Betroffene und Angehörige können dem Betreuungsgericht eine bestimmte Person als Betreuer:in vorschlagen; das Gericht ist an diesen Vorschlag grundsätzlich gebunden, wenn er dem Wohl der betroffenen Person nicht zuwiderläuft (§ 1816 Abs. 2 BGB). Nennen Sie dazu unseren Namen im Verfahren – vorab erreichen Sie uns telefonisch.

Wie kann ich einen Betreuerwechsel anregen?

Ein Wechsel ist möglich: Betreute können ihn beim Betreuungsgericht anregen, etwa wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist und eine gleich geeignete Person zur Verfügung steht (§ 1868 BGB). Wir übernehmen laufende Betreuungen nach gerichtlicher Entscheidung.

Wohin schicke ich Unterlagen zu einer laufenden Betreuung?

Post: Kanzlei für Betreuungen Dr. Sonja Schwaneberg GmbH · Postfach 60 03 36 · 14403 Potsdam

Fax: +49 261 2016184473

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 160 916 881 99

Gerichte und Behörden erreichen uns auch elektronisch über eBO.